kurze Anmoderation zu Aufgaben des Bezirks
Verzicht auf Überblick bei der Kürze des Programms
Initiativantrag: | Präambel |
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Antragsteller*in: | Lydia Bauer-Hechler |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 18.06.2018, 10:39 |
Die Bezirke sind in Bayern die dritte kommunale Ebene neben Gemeinden und Landkreisen/ kreisfreien Städten und übernehmen insbesondere die Aufgaben der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Der Bezirkstag kontrolliert die Arbeit der Bezirksverwaltung und der*s Bezirkstagspräsident*in und ist für vielfältige Aufgaben zuständig. Einen Schwerpunkt stellt dabei die Sozialpolitik mit allen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion dar. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gesundheitspolitik mit allen Aufgaben zur psychiatrischen Versorgung der Menschen in Mittelfranken. Aber auch Naturschutz, Jugend- und Kulturpolitik sowie europäische Partnerschaften sind wichtige Themenfelder, denen wir uns mit Engagement und neuen Ideen widmen.
Nicht alle Ziele können direkt im Bezirk umgesetzt werden, für manche sind gesetzliche Regelungen notwendig, für die der Bundestag oder der Landtag zuständig sind. ( beispielsweise im Bereich des Wohnens aber auch der Integration in den Arbeitsmarkt oder im Umwelt- und Naturschutz ? mit oder ohne den Text in der Klammer?)
Hier folgt etwas zur Wahl, z.B.:
Am 14. Oktober 2018 werden der Bezirkstag und der Bayerische Landtag gewählt
Bitte nutzen Sie die Chance für eine bessere Bezirkspolitik und wählen Sie bei beiden Wahlen mit beiden Stimmen GRÜN!
Mittelfranken ist ein Bezirk mit hoher Lebensqualität. Wir Grüne wollen
Strukturen schaffen, die allen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft und
der hohen Lebensqualität in Mittelfranken und Bayern ermöglichen:
Der Bezirkstag ist für viele Aufgaben aus dem Bereich der Inklusion zuständig.
Darüber hinaus ist er aber auch mit Fragen der Sozialpolitik, Gesundheit, des
Naturschutzes, der Jugend- und Kulturpolitik betraut - und er ist Träger von
Fach- und Förderschulen.
Um manche Ziele zu erreichen, ist eine Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen erforderlich. Beispielsweise sind im Bereich des Wohnens aber
auch der Integration in den Arbeitsmarkt oder im Umwelt- und Naturschutz
gesetzliche Regelungen nötig, die nur der Bayerische Landtag erlassen kann. Am
14. Oktober 2018 wird neben den Bezirkstagen in den sieben Regierungsbezirken
Bayerns auch der Bayerische Landtag gewählt. Bitte wählen Sie bei beiden Wahlen
jeweils mit beiden Stimmen GRÜN!
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