Veranstaltung: | Wahlprogramm Bezirkswahl Mfr |
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Tagesordnungspunkt: | 2.2. Kapitel des Wahlprogramms |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 21.06.2018, 22:51 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A4NEU: Für Menschen mit Behinderungen
Text
In der UN Behindertenrechtskonvention ist die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen festgelegt. Jeder Einzelne soll gleiche Chancen
haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Inklusion umfasst alle
Lebensbereiche, v.a. Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit. In diesem Sinne muss
der Bezirk als Vorbild vorangehen und Inklusion in allen seinen
Aufgabenbereichen verwirklichen. Dazu gehört auch die Schaffung von inklusiven
Ausbildungen und Arbeitsplätzen beim Bezirk und seinen Einrichtungen.
Aktuell beschäftigt das Bundesteilhabegesetz die Staatsregierung und die Bezirke
und natürlich die Betroffenen. In vielen Punkten bleibt das Gesetz hinter
unseren Erwartungen zurück. Inklusion und Selbstbestimmung darf nicht an den
Kosten scheitern. Bis 2020 muss das Gesetz in der Praxis umgesetzt sein, das
wird die große Aufgabe des nächsten Bezirkstags.
Wir fordern in der Bildung
- eine Inklusion von Anfang an, mit multiprofessionellen Teams in
Kindertagesstätten, inklusiven Klassen in allen Schularten, auch in
Förderzentren und in Berufsschulen
- die Kompetenzen der Förderzentren zu nutzen und mehr Lehrkräfte als
Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes an Regelschulen einzusetzen.
- die Schulbegleitung zu einer pädagogischen Assistenz weiterzuentwickeln.
Die Verantwortung dafür soll in den Schulen angesiedelt sein.
- barrierefreie Unterrichtsmaterialien, z.B in Leichter Sprache oder
Blindenschrift
Wir fordern beim Wohnen
- das Recht die Wohnform eigenständig zu wählen. Hier darf es keinen
Kostenvorbehalt zwischen ambulant betreutem Wohnen oder Wohnen in einer
stationären Einrichtung geben.
- Sozialraumorientierung, d.h. quartiersnahe ambulante Versorgung und
Betreuung, inklusive generationenübergreifende Wohnprojekte,
Nachbarschaftshilfen, familienentlastende Dienste und barrierefreie
inklusive Treffpunkte im Wohnquartier
- mehr Angebote für ambulant betreutes Wohnen und Entwicklung von neuen
inklusiven Wohnformen sowie auch Öffnung der vorhandenen großen
stationären Einrichtungen.
Einschub Kästchen: Arbeit ist ein wesentlicher Faktor für selbstbestimmtes
Leben. Noch immer arbeiten viele Menschen mit Behinderung in Werkstätten (WfBM)
und es ist schwierig für sie, auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Die
Grundbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben liegen nur zum Teil in der
Hand der Bezirke.
Wir fordern für das Arbeitsleben
- Anreize und Beratung für Arbeitgeber, um Menschen mit Beeinträchtigung zu
beschäftigen
- Schaffung von Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Chancen des
mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführten „Budget für Arbeit“ sollen dafür
genutzt und Inklusionsbetriebe weiter gefördert werden.
- das Ende prekärer Beschäftigungen. Menschen mit Behinderungen müssen durch
Assistenz und psychosoziale Betreuung dauerhaft auf dem 1. Arbeitsmarkt
unterstützt werden
- die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen, Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten und mehr
Angebote für Außenarbeitsplätze und den Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt.
- eine Erhöhung der Entlohnung in den Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen
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